Informationen zu REACH

REACH ist die in 2007 in Kraft getretene Europäische Chemikalienverordnung zur Registrie­rung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Von Unternehmen hergestellte oder in die EU importierte Stoffe müssen bei der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA (European Chemicals Agency) registriert werden. Dazu zählen auch Metalle. REACH soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Die REACH‑ Verordnung gilt in allen EU-Ländern.

Metallisches Blei in Erzeugnissen

Besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern/SVHC) sind Stoffe, die als mögliche Kandidaten für ein Zulassungsverfahren unter der REACH-Verordnung ausgewählt wurden. Seit dem 27.06.2018 ist metallisches Blei auf der SVHC Kandidatenliste der REACH Verordnung gelistet. Für Erzeugnisse resultieren daraus unmittelbare Pflichten:

Nach Artikel 33 der REACH Verordnung bestehen Kommunikationspflichten in der Lieferkette bei der Überschreitung der Konzentrationsgrenze von 0,1 % in Erzeugnissen. Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen (z.B. Halbfabrikate, Bauteile, Armaturen etc.) müssen ihre gewerblichen Kunden informieren, sofern Blei in einer Konzentration über 0,1 % im kleinsten Teilerzeugnis enthalten ist. Für Bauteile heißt das konkret, dass jedes kleinste Erzeugnis des zusammengesetzten Erzeugnisses als Bezugsgröße für die Berechnung herangezogen wird.

Die Aufnahme auf die SVHC Kandidatenliste bedeutet allerdings keine Registrierungs- oder Zulassungspflicht für Blei und vor allem kein Verbot. Die Verwendung von Blei in Metallhalb­zeugen aus Kupfer und Kupferlegierungen als Vormaterial und für Erzeugnisse daraus ist bereits seit vielen Jahren reguliert.

Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen ebenfalls nicht in den Geltungsbereich der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht.

REACH / GMS-Werkstoffliste

Die für Bauteile aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) empfohlenen Legierungen sind in der GMS-Werkstoffliste[1] in Übereinstimmung mit der „Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser[2] des Umweltbundesamtes aufgeführt. Sie enthält sowohl bleihaltige Werkstoffe mit unterschiedlichen Bleianteilen als auch bleiarme und vollständig bleifreie Legierungen.

Allen Werkstoffen der GMS-Werkstoffliste ist gemein, dass von ihnen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung keinerlei nachteilige Einflüsse für die menschliche Gesundheit ausgehen. Daraufhin sind die Legierungen eingehend geprüft.

[1] https://messing-sanitaer.de/content/wp-content/uploads/GMS-Werkstoffliste_20-11.pdf


[2] https://www.umweltbundesamt.de/dokument/bewertungsgrundlage-fuer-metallene-werkstoffe-im-0